BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ

Neuregelung zur Betriebsratsvergütung kommt

14.04.2024 | Seit langem fordert die IG Metall eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern. Die ersten Schritte hat der Bundestag nun endlich gemacht. Nach jetzigem Stand könnten die Änderungen bis zum 1. August in Kraft treten.

Symbolbild: Betriebsverfassungsgesetz. Foto: IG Metall / Frank Rumpenhorst

Für die IG Metall ist das ein wichtiger Erfolg. Insbesondere die außerordentliche Vorstandssitzung Anfang März in Berlin, zu der Vertreter der Regierungsfraktionen eingeladen waren, um ihnen die Dringlichkeit einer Gesetzesänderung deutlich zu machen, hat Bewegung in die Sache gebracht. Ebenso aber auch die zahlreichen Gespräche von Betriebsräten, die sie über die letzten Monate mit ihren Unternehmen, Politikern und Verbänden geführt haben!

Zur Abwehr ungerechtfertigter Entgeltkürzungen und Rückforderungen gegenüber Betriebsratsmitgliedern im Zuge der Entscheidung des BGH hat die IG Metall in einer Vielzahl von Fällen Rechtsschutz erteilt. Sowohl vor den Arbeitsgerichten als auch in den ersten Terminen vor den Landesarbeitsgerichten waren wir erfolgreich. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig! Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitgeber die Sachen bis zum Bundesarbeitsgericht treiben, aber wir haben einen hervorragenden Zwischenstand. Damit schützen wir die Betroffenen, aber auch die Mitbestimmung an sich und die Betriebsräte von Morgen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen im BetrVG dürften nach Einschätzung der IG Metall in Zukunft die präventiven Abgruppierungen unserer Betriebsratskolleginnen und -kollegen aufhören und rechtliche Klarstellung gegeben sein.

Folgender Zeitplan für die Gesetzesänderung ist aktuell vorgesehen: 

  • Erste Lesung im Bundestag: 22.03.2024
  • Sachverständigenanhörung im Bundestag: 22.04.2024 
  • Zweite und Dritte Lesung im Bundestag: 16.-17.05.2024
  • Bundesrat (zur Kenntnis): 14.06.2024
  • Verkündung: ca. 4 Wochen später
  • Inkrafttreten: spätestens am 01.08.2024

So wichtig dieser Erfolg auch ist. Es ist nicht die einzige Änderung, die es für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz und starke Mitbestimmung braucht. Deshalb setzen wir uns als IG Metall im Rahmen der Initiative Mitbestimmung für eine umfassende Reform ein. 

Von: cdr

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